Rechtsprechung
BGH, 04.02.1960 - II ZR 19/59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auslegung einer Wettbewerbsabrede - Anforderungen an die Beweiswürdigung bezüglich des Zuwiderhandelns gegen ein Wettbewerbsverbot - Voraussetzungen des Ausschlusses eines Anspruchs auf Karenzentschädigung - Wettbewerbsrechtliche Relevanz eines Verstoßes gegen die ...
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Abgrenzung Vorbereitungshandlung / Wettbewerbsverstoß, Wettbewerbstätigkeit, Gründung einer Gesellschaft, Auslegung einer Wettbewerbsabrede, Anforderungen an die Beweiswürdigung, Zuwiderhandeln gegen ein Wettbewerbsverbot, Voraussetzungen des Ausschlusses eines Anspruchs ...
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 05.02.1929 - VII 506/28
1. Kann sich eine Vertragspartei, die aus einer ihr bekannten Tatsache keinen …
Auszug aus BGH, 04.02.1960 - II ZR 19/59
Ob die Beklagte ihren Verpflichtungen zur Abrechnung und Provisionszahlung nach der Kündigung nicht oder nur verzögerlich nachgekommen ist, brauchte vom Berufungsgericht nicht erörtert zu werden, denn die etwaige Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen konnte dem Kläger kein Recht geben, der Wettbewerbsabrede wie geschehen zuwider zu handeln (vgl. RGZ 123, 238, 242 für die positive Vertragsverletzung).
- BGH, 19.12.1974 - VII ZR 2/74
Bemessung der Karenzentschädigung des Handelsvertreters
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG München, 04.06.1993 - 23 U 3476/93
Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots für einen Handelsvertreter
Im übrigen weist die Verfügungsklägerin zutreffend darauf hin, daß dem Verfügungsbeklagten so lange ein Anspruch auf Karenzentschädigung nicht zusteht, wie er seiner Verpflichtung zur Unterlassung von nachvertraglichem Wettbewerb nicht nachkommt, was für die Vergangenheit zu einer vom Verfügungsbeklagten zu vertretenden Unmöglichkeit der Erfüllung seiner Verpflichtung führt mit der Rechtsfolge der Vorschriften §§ 325 Abs. 1 Satz 3, 323 Abs. 1 BGB (vgl. BGH VersR 1960, 398; BAG 2, 258, 261). - BGH, 09.05.1974 - VII ZR 34/72
Vorliegen einer Umsatzminderung aufgrund einer verbotenen Konkurrenztätigkeit im …
Allerdings hat der Kläger diesen Anspruch dann dadurch verloren, daß er in der Folgezeit dem vertraglichen Wettbewerbsverbot zuwidergehandelt hat (BGH, Urteil vom 4. Februar 1960 - II ZR 19/59 - = VersR 1960, 398; BAGE 2, 258, 261 [BAG 19.01.1956 - 2 AZR 123/54] ; 15, 335, 347) [BAG 20.04.1964 - 5 AZR 278/63] . - BGH, 28.11.1968 - VII ZR 161/66
Vertretervertrag eines Handelsvertreters mit der Verpflichtung der …
Er konnte daher diese von da an (vgl. BGH VersR 1960, 398) nicht mehr beanspruchen. - BGH, 28.11.1968 - VII ZR 73/66
Klage eines Handelsvertreters auf Zahlung einer Karenzentschädigung nach …
Er könnte daher diese von da an (vgl. BGH VersR 1960, 398) nicht mehr beanspruchen.